Was ist im Trauerfall sofort zu tun?
Stirbt ein Mensch zu Hause informieren Sie bitte zunächst den Hausarzt. Falls dieser nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an den Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117). Der Arzt stellt nach der Feststellung des Todes die erforderliche Bescheinigung aus. Halten Sie dafür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Anschließend können Sie uns als Bestattungshaus Ihrer Wahl anrufen. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Seite und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.
Dokumente, die im Trauerfall benötigt werden
- Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus Eheregister
- Bei Verwitweten: Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Eheregister mit Sterbeeintrag
- Sind diese Personenstandeintragungen außerhalb Deutschlands erfolgt, benötigen wir die Originalurkunden (wenn möglich mit anerkannter Übersetzung)
- Rentenversicherungsnachweis / letzter Rentenbescheid
- Versichertenkarte der Krankenkasse (auch des Ehepartners, sofern vorhanden),
- Versicherungspolicen der Sterbegeld- oder Lebensversicherung
- Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
Todesfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim
Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, leitet die dortige Pflegeleitung oder Verwaltung das Erforderliche in die Wege. Jedoch sollte das Heim oder das Krankenhaus über eventuell getroffene Vorsorgeregelungen informiert sein.
Ungeklärter oder nicht natürlicher Sterbefall
Ist die Todesursache nicht natürlich (bspw. bei einem Unfall) oder durch den Arzt nicht zu ermitteln, wird aus Gründen der Strafrechtspflege eine behördliche Ermittlung durchgeführt. Bis zum Ergebnis dieser Ermittlung gilt ein Verstorbener als beschlagnahmt. Erst nach der staatsanwaltlichen Freigabe können die Termine für Trauerfeier und Bestattung geklärt werden.
Todesfall auf öffentlichem Gelände
Tritt der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein, kümmern sich die zuständigen Behörden zunächst um den Sterbefall und ermitteln und benachrichtigen dann die Angehörigen.
Überführung und Formalitäten
Darum kümmern wir – das bestattungshaus – uns gern. Wir sind im Notfall 24 Stunden für Sie da! 02383 / 9117333
Todesfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim
Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, leitet die dortige Pflegeleitung oder Verwaltung das Erforderliche in die Wege. Jedoch sollte das Heim oder das Krankenhaus über eventuell getroffene Vorsorgeregelungen informiert sein.
Ungeklärter oder nicht natürlicher Sterbefall
Ist die Todesursache nicht natürlich (bspw. bei einem Unfall) oder durch den Arzt nicht zu ermitteln, wird aus Gründen der Strafrechtspflege eine behördliche Ermittlung durchgeführt. Bis zum Ergebnis dieser Ermittlung gilt ein Verstorbener als beschlagnahmt. Erst nach der staatsanwaltlichen Freigabe können die Termine für Trauerfeier und Bestattung geklärt werden.
Todesfall auf öffentlichem Gelände
Tritt der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein, kümmern sich die zuständigen Behörden zunächst um den Sterbefall und ermitteln und benachrichtigen dann die Angehörigen.
Überführung und Formalitäten
Darum kümmern wir – das bestattungshaus – uns gern. Wir sind im Notfall 24 Stunden für Sie da! 02383 / 9117333